
Wolf kommt ins Jagdrecht: Was das für den Märkischen Kreis bedeutet
Der Bundestag hat der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Auch im Märkischen Kreis - offizielles Wolfsgebiet mit einem Rudel im Ebbegebirge - könnte das die Lage für Weidetierhalter verändern.
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.03.2026 16:24
Bundestag ebnet Weg für Wolfsregulierung
Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag (05.03.) einem Gesetzentwurf zugestimmt, der vorsieht, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Das soll den Weg für regulierte Abschüsse erleichtern. Bereits im vergangenen Jahr war auf europäischer Ebene die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs durch die Berner Konvention erfolgt. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) hatte die Aufnahme ins Jagdrecht seit Jahren gefordert und bezeichnet den Schritt als längst überfällig.
„Die [heutige] Entscheidung des Bundestages kann endlich den Weg ebnen für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement, durch das unsere Nutztiere wirklich geschützt werden. Andernfalls ist die gesellschaftlich gewünschte Weidehaltung für Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde gefährdet." - Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes
Bestätigtes Wolfsrudel im Ebbegebirge bei Meinerzhagen könnte es an den Kragen gehen
Auch der Märkische Kreis ist offizielles Wolfsgebiet. Nachweislich hat sich im Ebbegebirge bei Meinerzhagen eines von landesweit vier Rudeln angesiedelt. Das hat auch Auswirkungen auf die Nutz- und Weidetierhalter in der Region. Im vergangenen Jahr gab es im Märkischen Kreis insgesamt drei Wolfsrisse mit 15 getöteten oder verletzten Tieren. Bei keinem der nachgewiesenen Risse war allerdings ein ausreichender Grundschutz vorhanden. Landesweit wurden in NRW im vergangenen Jahr 69 Nachweise für Nutztierrisse durch Wölfe registriert.
Erst Anfang des Jahres hatten rund 1.000 Landwirte für den besseren Schutz ihrer Nutztiere protestiert.
WLV fordert klare Wolfs-Regeln für den Märkischen Kreis
Der WLV fordert im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens vier zentrale Punkte: die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfs mit darauf aufbauender Entnahmequote, die Entnahme von Problemwölfen jederzeit und unabhängig von Schonzeiten, die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für ein regional differenziertes Bestandsmanagement sowie die Festlegung von Gebieten, in denen aufgrund von Topographie oder Bodenbeschaffenheit keine wolfsabweisende Zäunung möglich ist.
„Das Interesse der Landwirtschaft liegt nicht primär in der Entschädigung im Falle von Wolfsrissen, sondern zuvorderst im Schutz der Nutztiere. Nur mit einer entsprechenden Kontrolle der Wolfsbestände und deren Regulierung ist nach unserer Einschätzung künftig ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich." - Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes
Hier gibts mehr Infos über die Ausweisung des Wolfsgebiets „Märkisches Sauerland" und die Fördermöglichkeiten für Weidetierhalter.
