
© Quelle: Märkischer Kreis
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Seine langjährige Freundin hatte ihn wegen der Affäre verlassen - dann wiederum betrog ihn seine Geliebte. Das war wohl der Grund für die Tat, legt die Anklageschrift nahe. Nach einem Streit soll der Lüdenscheider die Frau dann getötet haben. Das Hagener Landgericht verurteilte den 42-jährigen deshalb wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf. Deshalb ist jetzt wieder ein Urteil wegen Totschlags möglich - mit einer geringeren Strafe.
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