Urteil im Fall der getöteten Obdachlosen in Iserlohn
Veröffentlicht: Dienstag, 23.04.2024 05:54
Im Fall einer getöteten Obdachlosen am Poth in Iserlohn ist am Dienstag (23.04.) das Urteil am Hagener Landgericht gefallen.

Beschuldigter Iserlohner vor Gericht
Im Fall einer getöteten Obdachlosen am Poth in Iserlohn wurde am Dienstag (23.04) das Urteil am Hagener Landgericht verkündet. Der Beschuldigte ist ein 29-jähriger Iserlohner. Schon im September des vergangenen Jahres gestand er, die schlafende Frau in der Iserlohner Innenstadt erschossen zu haben. Der 29-jährige hatte ausgesagt, der Klon der mumifizierten Kinderleiche eines Mädchens aus Italien zu sein und aus der Blutlinie Jesu Christi zu stammen. Die Tat solle das Leben in einer Matrix sichtbar machen.
Festnahme des Beschuldigten in Iserlohn
Nach seiner Tat hinterließ der Iserlohner nicht nur die Pistole am Tatort, sondern auch ein mehrseitiges kryptisches Manifest sowie seinen abgelaufenen Personalausweis. Ein Spezial-Einsatz-Kommando der Polizei konnte den Täter daraufhin in seiner Wohnung festnehmen, nachdem er sich nicht widerstandslos ergab. Derzeit befindet sich der Beschuldigte in einer geschlossenen Psychiatrie in Lippstadt.
Unterbringung in geschlossener Psychiatrie
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als heimtückischen Mord und fordert aufgrund der psychischen Verfassung des Beschuldigten, sowie seiner Gefahr für die Allgemeinheit seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Hier kommt ihr zu unserer Meldung vom ersten Prozesstag.
Verhandlungen im Landgericht Hagen haben begonnen
Die Verhandlung am Dienstag (23.04.) begann mit 20 Minuten Verspätung. Der Verteidiger Andreas Trode gab zu Beginn der Verhandlung eine Erklärung ab. Darin forderte er eine Entschuldigung vom Vertreter der Nebenklage wegen unmöglicher Aussagen gegenüber der Medien. Darin werde der Eindruck erweckt, der Beschuldigte würde die Trauer der Angehörigen des Opfers mit Füßen treten. Das sei mitnichten der Fall, sein Mandant sei krank - das sei im Verlauf des Prozesses festgestellt worden ‐ und eine Krankheit sei zu respektieren. Auf Nachfrage der Richter wollte der Beschuldigte sich dazu nicht äußern. Daraufhin zog sich das Gericht zur Beratung zurück.
Mordfall am Poth: Urteil gegen Iserlohner
Das Urteil gegen den 29-jährigen Iserlohner fiel am Dienstagvormittag (23.04.). Der Beschuldigte wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht - auch, um die Allgemeinheit vor weiteren Taten zu schützen. Laut Hagener Landgericht war der 29-Jährige aufgrund seiner Schizophrenie zum Zeitpunkt der Tat nicht einsichtsfähig und nicht schuldfähig. Die Richter am Hagener Landgericht folgten mit diesem Urteil der Einschätzung des Gutachters, dass der 29-jährige Beschuldigte psychisch krank und in einem geschlossenen Wahnsystem gefangen ist. Bislang sieht der der Beschuldigte nicht ein, krank zu sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger hat angekündigt, in Revision zu gehen. / YaS