Neues Urteil wegen Kindstötung

Das Urteil gegen einen Plettenberger, der seinen anderthalb Jahre alten Pflegesohn getötet hat, ist gefallen:

© Märkischer Kreis

Das Hagener Landgericht verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von zehn-einhalb Jahren. Die Richter sahen in der Gewalttat keine Affekthandlung - und hielten den Angeklagten nicht für vermindert schuldfähig. Es handelt sich bei dem Urteil bereits um die zweite Entscheidung gegen den Plettenberger in dieser Sache: In einem ersten Prozess war der Mann zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt worden - doch der Prozess musste neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hatte. Der Plettenberger hatte das kleine Kind mit einem Staubsaugerrohr geschlagen und so heftig geschüttelt, dass der Junge letztlich daran starb. Weil der Plettenberger bereits gut zwei Jahre Haft hinter sich hat, wird er noch rund 8 Jahre hinter Gittern sitzen. Allerdings ist auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

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