Keine Maskenpflicht in der Innenstadt

Die Städte Iserlohn, Lüdenscheid und Hemer werden vorerst keine eigenen Regeln zur neuen Corona-Situation im Märkischen Kreis aufstellen.

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Das Land hatte den Kommunen freigestellt, eine Maskenpflicht in den Innenstädten zu erlassen oder Sperrstunden einzuführen. In allen drei Städten ist die Verwaltung der Ansicht, dass eine Maskenpflicht in den Fußgängerzonen wegen deren Weitläufigkeit nicht nötig ist. Allerdings gilt: An Markttagen muss auf dem gesamten Marktgelände eine Maske getragen werden. Hier alle anderen Regeln, die wegen der Gefährdungsstufe 1 im Märkischen Kreis gelten:

+ Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.

+ An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab heute, Montag, 19. Oktober).

+ Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

+ Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.

+ Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen.

+ Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Quelle: Märkischer Kreis

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