Infos zu Besuchsverboten in Krankenhäusern + Pflegeheimen

Die Krankenhäuser im Märkischen Kreis haben Besuchsverbote erlassen: Grund sind die drastisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen auch bei uns.

Der Inzidenzwert heute liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 60,2. Das Besuchsverbot für das Iserlohner Bethanien-Hospital ist bereits gestern Abend (18 Uhr) inkraft getreten. Für die Märkischen Kliniken gilt es ab heute. Und für die katholischen Klinken im Märkischen Kreis gilt das Besuchsverbot ab heute Mitternacht (in der Nacht von Freitag auf Samstag 0 Uhr). In bestimmten Fällen sind laut dem ärztlichen Direktor Dr. Markus Berghoff der katholischen Kliniken Ausnahmen möglich:


© Dr. Markus Berghoff, ärztlicher Direktor der katholischen Kliniken / Radio MK

Zu den katholischen Kliniken im Märkischen Kreis zählen das St. Elisabeth Hospital in Iserlohn und das St. Vincenz Krankenhaus in Menden. Das Besuchsverbot soll sicherstellen, dass die Arbeit im Krankenhaus weitergehen kann und keine Patienten gefährdet werden. Notfallpatienten werden zweimal mit unterschiedlichen Tests untersucht. Wer zu einem geplanten Eingriff ins Krankenhaus muss, wird bereits vor der Aufnahme genau getestet.

Während in Krankenhäusern im Märkischen Kreis Besuchsverbote erlassen werden, ist das bei Altenheimen noch nicht der Fall. Das hat eine stichprobenartige Nachfrage von Radio MK bei der Diakonie Mark-Ruhr, den Katholischen Klinken im Märkischen Kreis und der Stadt Altena ergeben. In den Heimen dieser Träger bleibt es erst einmal bei den bisherigen Corona-Regeln. In den vier Altenheimen der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis bedeutet das zum Beispiel: Jeder Besucher muss einen Fragebogen ausfüllen, wird auf Symptome kontrolliert und bekommt Fieber gemessen. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat inzwischen einheitliche Regeln für alle Alten- und Pflegeheime angekündigt. Mit diesen einheitlichen Regeln in Deutschland wird noch vor Weihnachten gerechnet.

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