Wieder Eilanträge gegen Ausgangssperre

Ab heute (19.04.) gilt im Märkischen Kreis eine verschärfte nächtliche Augangsbeschränkung.

Gegen diese neue Corona-Allgemeinverfügung sind beim Verwaltungsgericht Arnsberg sind bereits vier Eilanträge eingereicht worden. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sind Anträge auf drei Eilverfahren und ein Hauptsacheverfahren von Klägern eingegangen. Sie richten sich gegen die neue Allgemeinverfügung, die ja auch eine verschärfte Ausgangssperre im Märkischen Kreis vorsieht, nach der auch Joggen, Spazierengehen und Fahrradfahren zwischen 21 Uhr und 5 Uhr verboten sind. Was mit den zahlreichen Eilanträge gegen die alte Allgemeinverfügung passiert, ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch nicht klar, weil die neue Verfügung die alte ja eigentlich aufhebt. Wann es eine Entscheidung zu den neuen Klagen gibt, steht noch nicht fest.

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