
Neubau der Lennebrücke in Nachrodt-Wiblingwerde möglich
Gute Nachrichten für Nachrodt-Wiblingwerde: Die Lennebrücke kann endlich neu gebaut werden. Nachdem ein Grundstückseigentümer jahrelang gegen das Projekt geklagt hatte, ist die letzte Frist für eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht nun abgelaufen. Bürgermeisterin Birgit Tupat teilte auf Facebook mit, dass damit alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt sind.
Frist für Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgelaufen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Klage im Juli diesen Jahres abgewiesen. Daraufhin hatte der Kläger die Möglichkeit mit einer Beschwerde vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Das hat er offenbar nicht getan - die Frist ist vorbei, sagt Birgit Tupat. Jetzt liege es an Straßen.NRW, den Missstand zügig zu beheben und die Lennebrücke neu zu bauen.
Neubau der Lennebrücke in Nachrodt erforderlich
Seit Jahren sorgt die marode Lennebrücke auf der B 236 in Nachrodt für lange Staus, denn dort geht es seit April 2017 nur einspurig über den Fluss. Eine Sanierung unter Verkehr war aufgrund der heutigen Sicherheitsvorschriften nicht möglich und eine langfristige Vollsperrung des Lennetals kam wegen der Verkehrsbelastung und der langen Umleitungsstrecke nicht in Frage. Konkrete Pläne für den Neubau der Brücke an anderer Stelle mit Ausbau der B 236 in Nachrodt gibt es längst, doch die Klage eines Grundstückeigentümers verhinderte den Baustart bis zuletzt.
Oberverwaltungsgericht weist Klage ab
Dieser hatte der Bezirksregierung unter anderem Verfahrensfehler bei der Planung vorgeworfen. Ein Neubau würde zudem das denkmalgeschützte "Haus Nachrodt", sowie ein angrenzendes Familiengrab durchtrennen und zerstören, so der Kläger. Das Gericht sah das Verfahren jedoch ordnungsgemäß durchgeführt. Auch die Belange der Öffentlichkeit durch die Verkehrsbelastung seien korrekt mit den Auswirkungen für den Bewohner abgewogen worden. Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen. Der Kläger konnte dagegen jedoch noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Das ist aber nicht geschehen.
Autor: Daniel Brocke, Dominik Pfeiffer

