
Oberverwaltungsgericht weist Klage ab
Ein Grundstückeigentümer hatte der Bezirksregierung unter anderem Verfahrensfehler bei der Planung vorgeworfen. Seither liegen die Pläne für den Neubau auf Eis. Geplant ist die marode Brücke, die seit langem nur noch einspurig befahrbar ist, an anderer Stelle neu zu errichten. Der Neubau würde aber das Denkmalgeschützte "Haus Nachrodt", sowie ein angrenzendes Familiengrab durchtrennen und zerstören, so der Kläger. Das Gericht sah das Verfahren jedoch ordnungsgemäß durchgeführt. Auch die Belange der Öffentlichkeit durch die Verkehrsbelastung seien korrekt mit den Auswirkungen für den Bewohner abgewogen worden. Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen. Der Kläger kann dagegen noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
Marode Lennebrücke sorgt für Staus
Seit Jahren sorgt die marode Lennebrücke auf der B 236 in Nachrodt für lange Staus, denn dort geht es nur einspurig über den Fluss. Eine Baustellenampel regelt den Verkehr. Konkrete Pläne für den Neubau der Brücke an anderer Stelle mit Ausbau der B 236 in Nachrodt gibt es längst, doch die Klage eines Grundstückeigentümers verhindert den Baustart.