Vorerkrankte Menschen können geimpft werden

Chronisch kranke Menschen können jetzt auch einen Termin im Impfzentrum des Märkischen Kreises in Lüdenscheid buchen.


© Alexander Bange / Märkischer Kreis

Voraussetzungen sind verfügbare Termine und verfügbarer Biontech-Impfstoff. Um geimpft zu werden, brauchen sie außer der Terminbestätigung, die sie bei der Buchung erhalten, zwingend ein ärztliches Attest. In dem Attest muss der Arzt bescheinigen, dass sie unter einer in der Impfverordnung aufgelisteten Krankheiten leiden. Bei der Einlasskontrolle werden keine medizinischen Unterlagen durchgesehen, es werden nur Menschen eingelassen, die dieses spezielle Attest ihres Arztes vorweisen können. Der Kreis weist darauf hin, dass derzeit keine Pflegepersonen oder Partner mit geimpft werden können. Diese sollen laut Impfverordnung voraussichtlich ab Mitte April geimpft werden.

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Anmeldungen sind unter der Internetadresse: https://t1p.de/y2z6 möglich. In dem Attest muss Ihnen Ihr Arzt bescheinigen, dass sie unter einer Erkrankung gemäß §3 (1) Nr. 2 der Impfverordnung leiden. Dieser Wortlaut muss im Attest enthalten sein.

Dazu zählen:

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40).


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