Viele Führerscheine müssen umgetauscht werden

Wer noch den alten Lappen als Führerschein in der Tasche hat - womöglich mit dem Jugendfoto von 1980 - muss den bald umtauschen.



© Pixabay / Symbolbild

Das betrifft alle Führerscheine, die vor Januar 2013 ausgegeben worden sind; sie müssen bis Januar 2033 umgetauscht werden. Weil das rund 43 Millionen Führerscheine sind, passiert das in mehreren Etappen. Zuerst verlieren graue, rosa oder DDR-Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 nach Januar 2022 ihre Gültigkeit. Wer dann keinen oder den alten Führerschein bei einer Kontrolle vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bürger mit diesen Geburtsdaten können in den Bürgerbüros neue Führerscheine beantragen.

Zum Antrag sind mitzubringen:

- bisheriger Führerschein

- gültiges Ausweisdokument

- ein aktuelles, höchstens 12 Monate altes, biometrisches Lichtbild - die Gebühr beträgt 30,40 Euro.

Termine im Bürgerbüro müssen vorher vereinbart werden.

https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/

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