Überbrückungshilfen für Unternehmen beantragen

Jetzt Überbrückungshilfen beantragen: die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) begrüßt die Verlängerung der staatlichen Hilfen.

Seit dem 21. Oktober können kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler Hilfen für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 beantragen. Sie müssen von der Corona-Krise besonders stark betroffen sein und bekommen direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Die Anträge müssen weiterhin über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. Die SIHK bietet auf ihrer Homepage einen Selbst-Check für Unternehmen an. So kann ganz einfach geprüft werden, ob die Antragsvoraussetzungen für die neuen Überbrückungshilfen vorliegen.

Infos über: www.sihk.de/corona und über die Krisenhotline (02331 - 390-333).

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