Studentenjobs und Regeln

Auch Studenten im Märkischen Kreis nutzen die Semesterferien gerne, um ihr Einkommen aufzubessern.

© Quelle: Radio MK

Die AOK Nordwest weist darauf hin, dass dabei einige Regeln zu beachten sind. Wenn die kurzfristige Beschäftigung nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, bleiben Studenten in der Kranken, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei. In der Corona-Krise wurde diese Regel auf höchstens fünf Monate und 115 Arbeitstage erhöht – das gilt bis zum 31.Oktober 2020. Berücksichtigt werden alle Beschäftigungen des laufenden Kalenderjahres, egal wie viel Geld die Studenten dabei verdienen und wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten, so die Krankenkasse. Ist ein Student über seine Eltern oder den Ehepartner familienversichert und ist seine Beschäftigung auf drei Monate der Semesterferien befristet, dann bleibt die kostenfreie Familienversicherung bestehen. Weitere Informationen gibt es in jedem AOK-Kundencenter oder online unter aok.de/nw Stichwort: Krankenversicherung für Studierende.

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