Polizei warnt vor Wucher bei Pflasterreinigeung

Der Frühling kommt - da soll das Pflaster vor dem Haus oder auf der Terrasse auch wieder sauber aussehen.

© Pixabay / Symbolbild

Doch Vorsicht: Die Polizei warnt vor betrügerischen Pflaster-Reinigern, die derzeit im Kreis unterwegs sind. Zwei Fälle sind demnach bekannt: aus Altena und Nachrodt-Wiblingwerde. Heute morgen klingeln zwei Pflasterreiniger an einer Haustür an der Altenaer Bachstraße. Sie machen ein Pauschalangebot, auf das die Besitzer aber nicht eingehen. Als die beiden Männer mit ihrem Remscheider Transporter wieder abgefahren sind, informieren die Altenaer die Polizei.

Die Männer werden auch am Holensiepen in Nachrodt entdeckt. Dort kann die Polizei die Personalien der 22 und 45 Jahre alten Remscheider aufnehmen. Sie legen zwar einen Gewerbeschein vor - die Polizei prüft dennoch den Vorwurf des versuchten Betrugs. Denn meist fordern solche Pflasterreiniger im Nachhinein ungerechtfertigte Wucherpreise - dann werden aus anfänglichen 800 Euro schnell fünf- bis sechstausend Euro, die in bar bezahlt werden sollen. Wenn die Opfer den Preis reklamieren wollen, laufen Anrufe ins Leere: die angeblichen Firmenadressen stimmen nicht oder die Firma hat sich bereits wieder aufgelöst.


Die dubiosen Firmen verteilen bundesweit Prospekte, inserieren in Zeitungen oder klingeln einfach direkt an Haustüren - ein klassisches Haustürgeschäft, für das eben auch besondere Regeln gelten. Besser ist es, wenn solche Arbeiten anstehen, von sich aus aktiv zu werden und in Ruhe mehrere Angebote einzuholen.


Nicht nur reisende Pflaster-Reiniger sind für ihre Mondpreise bekannt. Immer wieder kassieren auch aktiv herbei gerufene Schlüsseldienste, Schädlingsbekämpfer oder Kanalreiniger ungerechtfertigte Summen. Die Kunden suchen in einer Notlage im Internet und stoßen auf die Angebote mitsamt Handynummer. Mit horrenden Forderungen für wenig oder sogar falsche Arbeit konfrontierte Kunden sollten sich nicht überrumpeln und schon gar nicht "mit der Polizei" bedrohen lassen. Sie sollten stattdessen im Zweifel selbst zum Hörer greifen und die Polizei hinzuziehen. Für die weitere Bearbeitung von Anzeigen ist es wichtig, angerufene Telefonnummern, vereinbarte Preise, beauftragte und geleistete Arbeiten zu dokumentieren. Welches Unternehmen hat den Auftrag ausgeführt? Notieren Sie Autokennzeichen! Gibt es Zeugen?


"Gewerbsmäßiger Wucher" kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden.

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