Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn wird in diesem Monat (ab 1. Januar) auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben.

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Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) betont deshalb: achtet auf eure monatliche Stunden. Für Arbeit-Geber bedeutet das, dass sie überprüfen müssen, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro des jeweiligen Minijobbers durch den höheren Mindest-Lohn nicht überschritten wird. Andernfalls wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Während im Jahr 2020 ein Minijobber monatlich noch rund 48 Stunden arbeiten konnte, sind es seit dem 1. Januar 2021 nur noch rund 47 Stunden. Arbeitgeber, die keinen gesetzlichen Mindestlohn zahlen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen.

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