
Merz-Schmierereien Menden: Ermittlungen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat die Ermittlungen im Fall der Anti-Merz-Schmierereien in Menden eingestellt. Ein für eine Anklage erforderlicher Tatverdacht habe sich gegen eine SPD-Nachwuchspolitikerin und einen zweiten Beschuldigten nicht ergeben.
Veröffentlicht: Montag, 15.06.2026 12:30
Keine Anklage im Fall der Merz-Schmierereien in Menden
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat das Ermittlungsverfahren im Fall der Anti-Merz-Schmierereien in Menden eingestellt. Betroffen waren eine damals 17-jährige SPD-Nachwuchspolitikerin sowie ein 20-jähriger Bekannter. Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, der für eine Anklage ausreichend gewesen wäre. Die Beschuldigten hatten die Tat bestritten oder sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.
„Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel hat den nach Bewertung der Staatsanwaltschaft bestehenden Anfangsverdacht nicht erhärten können." - Sprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg
Hintergrund: Schmierereien vor Merz-Auftritt in Menden-Lendringsen
Ende Januar 2025 waren rund um einen Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz Schmierereien an der Schützenhalle in Menden-Lendringsen entdeckt worden. Im April 2025 durchsuchte die Polizei daraufhin die Wohnung der damals 17-Jährigen sowie das Elternhaus ihres Bekannten. Genehmigt worden waren die Durchsuchungen vom Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende die Ehefrau von Friedrich Merz ist. Das Amtsgericht betonte dabei, keinen Einfluss von außen auf das Verfahren erhalten zu haben.
Hausdurchsuchungen in Menden für rechtswidrig erklärt
Das Landgericht Arnsberg erklärte die Hausdurchsuchungen in dem Fall für rechtswidrig. Für die damals 17-Jährige war der frühere nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt tätig und hatte vor dem Landgericht Arnsberg Recht bekommen. Trotz der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit konnten die beschlagnahmten Gegenstände – darunter Handys und Spraydosen – nach früheren Angaben des Justizministeriums ausgewertet werden. Das Landgericht erklärte später auch die zweite Hausdurchsuchung für rechtswidrig. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte nun nach mehr als 14 Monaten Ermittlungszeit.
