Märkischer Kreis: Weihnachtsgeld-Kontrolle in der Gastro lohnt sich

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten - kurz NGG - fordert Gastro-Beschäftigte im Märkischen Kreis auf, ihre Jahreslohnabrechnung genau anschauen -und zwar in Sachen Weihnachtsgeld.

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Gastro-Beschäftigte sollten sich Abrechnung genau anschauen

Eigentlich muss das Weihnachtsgeld mit der letzten November-Auszahlung auf dem Gehaltskonto auftauchen. Das ist wohl aber nicht immer der Fall. Gastro-Beschäftigte im Märkischen Kreis sollten darum ihre Lohnabrechnung nochmal genau unter die Lupe nehmen. Das empfiehlt die Gwerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Laut NGG "vergessen" nämlich viele Chefs im Gastgewerbe die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten.

Sonderzahlung bis zum 29. Februar im Märkischen Kreis einfordern

All diejenigen, die die Sonderzahlung im letzten Jahr nicht bekommen haben, sollten sich schleunigst bei ihrem Chef melden. Am besten schriftlich und spätestens bis zum 29. Februar. Danach verfällt der Anspruch und das Geld ist endgültig futsch.

„Der 29. Februar markiert dieses Jahr die letzte Möglichkeit, das noch nicht ausgezahlte Weihnachtsgeld vom Chef zu fordern. Den sollten Angestellte im Gastgewerbe also nicht einfach vom Kalender abreißen, sondern besser fett markieren",

so Isabell Mura von der NGG Südwestfalen.

„Weihnachtsgeld-Muffel“ unter den Gastro-Arbeitgebern sind nach Angaben der Gewerkschaft ein jährliches Dauerärgernis -

gerade in kleineren Betrieben. Die NGG hofft, dass sich möglichst viele in den kommenden Wochen gegen die „Weihnachtsgeld-Prellerei“ wehren.

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