
© Pixabay / Symbolbild
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Die Bundesregierung hat dafür die eigentlich bis zum September geltende Regel verlängert. Die zusätzlichen drei Monate können zum Beispiel für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Lohnausfall von mehr als zehn Prozent haben.
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