
Kreisumlage: Drei Städte klagen gegen den Märkischen Kreis
Die Städte Iserlohn, Menden und Hemer klagen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen den Märkischen Kreis. Im Streit um die Kreisumlage geht es um die Finanzierung der Märkischen Kliniken in Lüdenscheid.
Veröffentlicht: Montag, 27.04.2026 13:39
Klage gegen den Märkischen Kreis vor Gericht in Arnsberg
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat am vergangenen Freitag, 25. April, über insgesamt sechs Klagen der Städte Iserlohn, Menden und Hemer verhandelt. Die Klagen richten sich gegen die Festsetzungsbescheide des Märkischen Kreises über die allgemeine Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2024 und 2025. Im Kern geht es um die Frage, ob die Finanzierung der Märkischen Kliniken über die allgemeine Kreisumlage von allen kreisangehörigen Kommunen mitgetragen werden muss. Das Gericht hat am Freitag noch keine Entscheidung verkündet. Das Urteil wird den Streitparteien zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt.
Streit um Finanzierung der Märkischen Kliniken in Lüdenscheid
Konkret geht es um Investitionszuschüsse, die der Märkische Kreis an die kreiseigene Märkische Kliniken GmbH zur Sanierung des Klinikums Lüdenscheid leistet. Die Auswirkungen dieser Zuschüsse auf die allgemeine Kreisumlage betrugen laut Kreisverwaltung für das Jahr 2024 insgesamt rund 1,658 Millionen Euro und für 2025 rund 2,28 Millionen Euro. Für 2024 lag der Anteil der Stadt Iserlohn bei etwa 400.000 Euro, der Stadt Menden bei rund 189.700 Euro und der Stadt Hemer bei etwa 135.600 Euro. Für 2025 betrugen die Anteile rund 557.000 Euro für Iserlohn, etwa 263.000 Euro für Menden und rund 188.000 Euro für Hemer.
Die drei klagenden Städte vertreten die Auffassung, dass ihre Einwohner die Krankenhäuser der Märkischen Kliniken nur in geringem Maß in Anspruch nehmen. Grund dafür seien eigene Plankrankenhäuser mit teilweise vergleichbarem Versorgungsangebot vor Ort. Die Städte fordern deshalb eine differenzierte Kreisumlage, die den Unterschieden in der tatsächlichen Nutzung Rechnung trägt. Statt einer einheitlichen Umlage solle die Belastung stärker an der Inanspruchnahme der einzelnen Kommunen ausgerichtet werden.
Position des Märkischen Kreises zur Kreisumlage
Der Märkische Kreis verweist auf die solidarische Ausgleichsfunktion der Kreisumlage. Diese knüpfe an die unterschiedliche Leistungskraft der kreisangehörigen Gemeinden an und solle gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Kreisgebiet gewährleisten. Die Kliniken des Kreises nähmen als Maximalversorger eine Aufgabe wahr, die für das gesamte Kreisgebiet von Bedeutung sei. Patientenzahlen seien nach Ansicht des Kreises kein geeigneter Maßstab für den Nutzen der Märkischen Kliniken. Der Betrieb eines Krankenhauses sei in ein landesweites Planungssystem eingebunden und erfülle eine auf das gesamte Versorgungsgebiet bezogene Funktion.
„Wir werden die Entscheidung, sobald sie vorliegt, sorgfältig rechtlich bewerten und die weiteren Schritte darauf abstimmen." - Barbara Dienstel-Kümper, Kreisdirektorin des Märkischen Kreises
Kreistag beschließt Einsparungen im Märkischen Kreis
Der Streit um die Kreisumlage fällt in eine Phase umfassender Sparmaßnahmen im Märkischen Kreis. Der Kreistag hatte am 19. März 2026 über den Haushalt beraten. Der Kreisausschuss hatte zuvor Einsparpotenziale bis ins Jahr 2029 aufgezeigt. Landrat Ralf Schwarzkopf plant Ausgabenkürzungen unter anderem beim Personal, bei den Kreiskliniken und bei der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG). Ziel ist es, den Anstieg der Kreisumlage für die Städte und Gemeinden abzumildern. Beim Nahverkehr könnten die Einsparungen nach bisherigen Informationen auch den Wegfall von Busverbindungen bedeuten.