Klagen gegen den Märkischen Kreis

Vier Kommunen im Märkischen Kreis haben Klage gegen den Märkischen Kreis eingereicht. Es geht um die Finanzierung der Märkischen Kliniken.

© Radio MK / Symbolbild

Hemer, Menden, Iserlohn und Plettenberg haben den Märkischen Kreis verklagt. Es geht ihnen darum, dass die Märkischen Kliniken mit dem Kreisklinikum Lüdenscheid und der Klinik in Werdohl über die Kreisumlage von allen Kommunen entsprechend ihrer Steuerkraft finanziert werden. Das geht den vier Kommunen laut Medienberichten und einer Mitteilung der Stadt Hemer gegen den Strich. Denn dort gibt es auch Krankenhäuser. Damit müssten Menschen aus Hemer, Menden, Iserlohn oder Plettenberg nicht so oft ins Kreisklinikum in Lüdenscheid wie Menschen aus anderen Kommunen. So finden es die Kläger unfair, dass sie genauso viel zahlen sollen, wie andere.

Kosten der Sanierung des Lüdenscheider Klinikums sind Knackpunkt

Grund für die Klage gerade jetzt ist laut einer Mitteilung der Stadt Hemer ein Bescheid des Märkischen Kreises zur Kreisumlage vom 28. März. Darin kündigt der Märkische Kreis auch Mehrkosten für die Sanierung des Kreisklinikums Lüdenscheid an. Bis 2033 sollen rund 153 Millionen Euro investiert werden. Geld, das über die Kreisumlage von allen Kommunen stammen soll. Hemers Bürgermeister Christian Schweitzer sieht darin ein großes Problem:

"Obwohl das Angebot des Kreisklinikums durch die Hemeraner Bürger kaum in Anspruch genommen wird, muss die Stadt Hemer einen erheblichen Anteil dieser Kosten tragen und gefährdet so zudem die medizinische Versorgung auf dem eigenen Stadtgebiet."

Unter anderem wurde im Dezember vergangenen Jahres Asbest im Klinikum gefunden. Die Stadt Hemer hat deshalb die Klage am 29. April eingereicht, denn ansonsten hätten sie dem Kreisumlage-Bescheid automatisch zugestimmt.

Hemer rechnet sich Erfolgsaussichten aus

Hemers Bürgermeister Schweitzer möchte jetzt erreichen, dass die Kosten für die Sanierung und die Verluste, die die Kliniken einfahren, so verteilt werden, dass sie der Nutzung der Menschen aus einer Kommune entsprechen. Kommunen mit eigenen Krankenhäusern, die die Menschen vor Ort versorgen, sollten demnach weniger zahlen müssen. Eine erste juristische Einschätzung hat laut der Stadt Hemer ergeben, dass es für eine solche Differenzierung Ansatzpunkte gibt.(ChS)


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