Keuchhustenimpfung auffrischen
Veröffentlicht: Dienstag, 19.03.2019 07:11
Auch wenn die Zahl der Keuchhustenfälle im Märkischen Kreis derzeit konstant ist, rät die AOK zur Impfung.
Wichtig ist die vor allem für Säuglinge und Kinder. Aber auch Erwachsene sollten ihren Impfschutz unter Umständen auffrischen lassen. Keuchhusten fällt unter das Infektions-Schutz-Gesetz und ist daher meldepflichtig. Im Märkischen Kreis ist die Zahl der Keuchhustenfälle 2018 im Vergleich zum Vorjahr mit 59 Infektionsfällen konstant geblieben.