Entlastungen für Heizöl- und Pelletkunden im MK

Seit gestern (16.05.) können auch bei uns im Märkischen Kreis Anträge für die Entlastung von Heizöl- und Pelletkunden gestellt werden. Das freut besonders den CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Eggers aus Menden.

Euroscheine, Symbolbild
© Martaposemuckel via Canva.com

Etwa 380 Millionen Euro stellt der Bund rund 1,2 Millionen Haushalten in NRW zur Verfügung. Eggers sagt: Mit dem Geld können die hohen Energiekosten auch für Heizöl und Pellet abgefedert werden - so Eggers. Zunächst können alle Privathaushalte einen Antrag stellen - in zwei Wochen dann auch Vermieter. Für die Antragstellung braucht ihr entweder eine bund-ID oder ein Elster Zertifikat. Auf einer Internetseite des Landes könnt ihr vorab berechnen wie hoch eure Erstattung ausfällt.

Was ihr bei der Antragstellung und der Erstattung beachten müsst

Der Zeitraum, der für die Härtefallhilfe des Bundes zugrunde gelegt wird, liegt zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022. Auch eine Bestellbestätigung aus diesem Zeitraum kann als Nachweis ausreichen, wenn die Lieferung nachweislich vor dem 31. März 2023 erfolgte. Privathaushalte, die in diesem Zeitraum mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen aus dem Jahr 2021 tragen mussten, können 80 Prozent der Mehrkosten für die jeweilige Energieart erstattet bekommen. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Haushalt, eine Antragstellung ist ab einer errechneten Erstattungssumme in Höhe von 100 Euro möglich. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt, wie Grundsicherung, Bürgergeld und andere, sind nicht antragsberechtigt. Folgende Referenzpreise wurden inklusive der im Jahr 2021 relevanten Mehrwertsteuersätze festgelegt:

  • Heizöl: 71 ct/l
  • Flüssiggas: 57 ct/l
  • Holzpellets: 24 ct/kg
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg
  • Holzbriketts: 28 ct/kg
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg

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