Einzelhandel: Keine generelle Umtauschpflicht

Kunden haben grundsätzlich kein Recht, ihre einmal gekauften Waren umzutauschen.

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Darauf hat Karina Brühmann vom Handelsverband Südwestfalen hingewiesen. In den meisten Fällen tauschen die Händler aber aus Kulanz die Geschenke trotzdem wieder um.

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Anproben oder Funktionstests der Ware sind üblich und erlaubt. Wer sich schon beim Kauf das Umtauschrecht auf dem Kassenbon hat vermerken lassen, ist jetzt fein raus. Dann tauschen die Geschäfte auch nach Weihnachten die Ware noch problemlos um.

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