Ausgangssperre: Wer kontrolliert?

Ab heute abend, 21 Uhr, gilt eine nächtliche Ausgangssperre bei uns im Märkischen Kreis.

Die muss vor Mitarbeiter der Ordnungsämter überwacht werden, die mit der Polizei eng zusammenarbeiten. Weil der Entschluss des Kreises zur Ausgangssperre so schnell kam, mussten sich die Städte noch schnell überlegen, wie sie mit der neuen Situation umgehen. Sven Prillwitz von der Stadt Lüdenscheid sagt: Wir organisieren gerade die Streifen in der Nacht und haben noch ein Problem mit den Bußgeldern:


© Radio MK

Denn es gibt bisher keine Unterteilung, was die Schwere der Verstöße betrifft – es kann ja nicht jeder Verstoß gleich 25.000 Euro kosten. Die Ausgangssperre im Märkischen Kreis gilt von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.


Allerdings sind zahlreiche Ausnahmen möglich, das sind:

• Medizinische Notfälle

• Arbeitsweg oder Berufsausübung

• Fürsorgetätigkeiten oder Betreuung Unterstützungsbedürftiger

• Der Begleitung Sterbender

• Der Versorgung von Tieren

• Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern in deren Wohnung

• Ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke


HIER der Link zur Verfügung des Kreises


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