Arbeitgeber zu Kinderkrankentage-Regelung

Gut für Eltern – weniger gut für Arbeitgeber:

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Der Bundestag hat heute - vor dem Hintergrund des Schul- und Kita-Lockdowns - eine Verdopplung der Kinderkrankentage in diesem Jahr beschlossen. Wegen der Corona-Pandemie gibt es pro Elternteil 20 statt 10 Betreuungstage und für Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Der Märkische Arbeitgeberverband MAV hat grundsätzlich Verständnis für die Sorgen und Nöte der Eltern, sagt MAV-Sprecher Andreas Weber, schränkt aber gleichzeitig ein:

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Außerdem, so Weber weiter, müsse die Finanzierung geklärt werden. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der Bundesrat soll am Montag (18.1.) in einer Sondersitzung noch zustimmen. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 5.Januar 2021 inkrafttreten.

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