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Anfrage zur Entschädigung von Politikern in Iserlohn
© Stadt Iserlohn
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Anfrage zur Entschädigung von Politikern in Iserlohn

Nach Versäumnissen in Menden hat nun auch die Stadt Iserlohn auf eine Anfrage zu überhöhten Verdienstausfällen an Ratsmitglieder geantwortet.

Veröffentlicht: Freitag, 05.09.2025 16:00

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Stadtverwaltung weist Vorwürfe zu hohen Zahlungen zurück

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Nach den Meldungen aus Menden über fehlende Nachweise für Verdienstausfallzahlungen an Politiker hat nun auch die Stadt Iserlohn reagiert. Bürgermeister Michael Joithe antwortete auf eine Anfrage der AfD, dass in der laufenden Wahlperiode kein Betrag über dem gesetzlich vorgesehenen Höchstwert ausgezahlt worden sei. Die gewährten Entschädigungen der Jahre 2023 und 2024 wurden nach Angaben der Stadt Anfang des Jahres von der Rechnungsprüfung ohne Beanstandungen abgeschlossen. Jeder Antrag auf Vergütung werde individuell geprüft, um sicherzustellen, dass keine überhöhten Zahlungen erfolgen.

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Menden fordert Rückzahlungen von Politikern

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In Menden sollen Kommunalpolitikerinnen und -politiker zu Unrecht gezahlte Verdienstausfälle zurückzahlen. Bei einer Prüfung stellte die Stadt fest, dass in vielen Fällen die nötigen Nachweise fehlten. Betroffen sind 24 von insgesamt 42 Rats- und Ausschussmitgliedern. Von ihnen fordert die Stadt nun fast 100.000 Euro zurück. Auch die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelt zu möglichen Versäumnissen der Verwaltung oder einzelner Politiker.

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So werden Politiker entlohnt

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Bei der Vergütung von Ratsmitgliedern unterscheidet man zwischen Sitzungspauschalen und Verdienstausfallentschädigungen. Die Sitzungspauschale ist eine feste Zahlung, die Ratsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen erhalten – unabhängig davon, ob sie dadurch beruflich Zeit verlieren. Der Verdienstausfall hingegen kompensiert tatsächlich entgangene Einkünfte, wenn Ratsmitglieder wegen ihrer politischen Tätigkeit zu dieser Zeit nicht arbeiten können. Für solche Ausfälle müssen die Antragstellenden jedoch entsprechende Belege vorlegen. Bürgermeister Joithe betont, dass in Iserlohn beide Vergütungsarten streng nach den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet werden und kein Mitglied überhöhte Zahlungen erhalten hat.

Autorin: Yara Safear

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