Achtung: Geflügelpest!

Die Geflügelpest breitet sich im Märkischen Kreis aus.

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Das hochansteckende Virus wurde jetzt in einem zweiten Geflügelbetrieb in Menden nachgewiesen. In der Folge mussten 202 Hühner, zehn Enten und eine Gans getötet werden. Laut Kreis sind nach bisherigen Erkenntnissen keine weiteren Betriebe im Beobachtungsgebiet betroffen. Das Geflügel im gesamten Kreisgebiet in den Stall. Die Geflügelpest war in der Region vor wenigen Tagen erstmals in einem Betrieb in Menden nachgewiesen worden. Bürger sollten es dem Veterinäramt melden, wenn sie verendete Wasser- oder Greifvögel finden - die toten Tiere aber nicht berühren oder einsammeln. Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Auch Geflügelfleisch sowie Eier könen nach dem Erhitzen gefahrlos verzehrt werden.

Im Sperrbezirk gelten folgende Regeln:

•  Einrichtung Sperrbezirk mit drei Kilometer Radius

•  Geflügel muss in einen Stall oder in eine Voliere mit nach oben geschlossenem Dach

•  Geflügelhalter müssen Haltung beim Veterinäramt melden (falls noch nicht geschehen)

•  Auffällige Todesfälle müssen gemeldet werden

•  Bestände werden amtstierärztlich begutachtet

Im Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern gilt Folgendes:

•  Geflügel muss in einen Stall oder Voliere mit nach oben geschlossenem Dach

•  Geflügelhalter müssen Haltung beim Veterinäramt melden (falls noch nicht geschehen)

•  Auffällige Todesfälle müssen gemeldet werden

Alle weiteren Informationen einschließlich der Meldeformulare zum Herunterladen sind auf der Internet-Seite des Märkischen Kreises unter https://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/av_gefluegelpest.php zu finden.

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