Zurück zur Meisterpflicht

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag darüber, die Meisterpflicht für zwölf Berufe wieder einzuführen. Eine Meisterpflicht gilt dann unter anderem wieder für Fliesen-, Parkett- und Estrichleger, Sonnenschutztechniker und Holzspielzeugmacher.

Dirk Jedan, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft sagt: sehr gut, denn die Qualität der Arbeit hat in den vergangenen Jahren gelitten:

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Die Entscheidung jetzt kann aber nur ein ester Schritt sein, sagt Jedan. Weitere Berufe müssen folgen. Bestehende Betriebe, die aktuell ohne Meister arbeiten, dürfen ihr Handwerk auch nach dem Beschluss weiterhin ausüben; sie bekommen Bestandsschutz. 2004 war für 53 Berufe die Meisterpflicht weggefallen. Damit sollte die Quote der Selbständigen nach oben gedrückt werden.