
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat dafür jetzt einen Eilbeschluss aus dem vergangenen Jahr geändert - in erster Linie, weil der neue Genehmigungsantrag einen Schutz von Vögeln und Fledermäusen vorsieht. Von der Entscheidung ist die Bürgerinitiative „Rettet den Kohlberg“ überrascht und enttäuscht, sagt der Vorsitzenden Frank Hoffmann:
Ein solcher Betrieb wäre unwirtschaftlich - nach Ansicht der Bürgerinitiative geht es dem Betreiber nur darum, eine Betriebsgenehmigung zu erhalten und kurz danach die Einschränkungen wieder rückgängig zu machen. Die Bürgerinitiative will sich daher weiter für den Erhalt der Natur am Kohlberg einsetzen und hofft auf eine Entscheidung gegen die Windräder im späteren Hauptsacheverfahren.
Freude über die OVG-Entscheidung gibt es dagegen bei Windkraftbefürworten der Facebookgruppe „Windkraftanlagen Neuenrade Kohlberg“, sagt Sprecher Thomas Menzebach: