Wieder Maskenpflicht in Lüdenscheider Innenstadt

Nur eine Woche galt sie nicht.

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Ab heute (Sa, 15.01.) gilt in Lüdenscheid wieder die Maskenpflicht in der Innenstadt. Eine Woche lang war das nicht so. Doch die aktuelle Allgemeinverfügung gilt von heute an bis einschließlich 9. Februar - darauf weist die Stadt hin. Die Regelung gilt auch für den Wochenmarkt. Grund ist die rasante Ausbreitung der Corona-Mutation Omikron, die als hochgradig ansteckend gilt. Deshalb sieht Lüdenscheid auch eine Gefahr im Freien -

nämlich dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.


Für folgende Bereiche der Innenstadt gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske täglich zwischen 8 und 20 Uhr:

Wilhelmstraße: Abschnitt zwischen den Einmündungen Graben- und Altenaer Straße

Altenaer Straße: im Bereich der Fußgängerzone (Wilhelmstraße 1 bis zur Zufahrt zum Parkplatz der städtischen Musikschule)

Sterngasse

Auch auf dem Wochenmarkt, der ebenfalls von überregionaler Bedeutung ist, gilt aus den oben genannten Gründen nun wieder die Maskenpflicht. Der Wochenmarkt findet mittwochs und samstags auf dem Rathausplatz statt.

Auf das Tragen einer Maske dürfen Menschen nur dann verzichten, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht – wie etwa bei akuten Kreislaufbeschwerden oder für Einnahme von Tabletten, Speisen und Getränken. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind ausschließlich Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zuzumuten ist. In diesem Fall muss auf Verlangen allerdings ein ärztliches Attest vorgezeigt werden können. Das Rauchen oder „E-Dampfen“ ist in den genannten Bereichen ebenfalls untersagt.


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