Wie wähle ich richtig?

Hier gibt es die Antwort.

Wahlurne vor Schwarzrotgoldenem Hintergrund
© Michael Kappeler/dpa

Die Bundestagswahl 2021 steht an und eine aktuelle Studie besagt, dass zu viele Jugendliche nicht wissen, wie viele Kreuze sie auf dem Wahlzettel überhaupt machen dürfen! Kollege Hanno Grundmann hat sich die Infos von der Kreiswahlleitung besorgt und präsentiert sie Euch, als "Der Wahl-Mann"!


© Radio MK

Hier die offiziellen Antworten der Kreiswahlleitung im Märkischen Kreis auf unsere Fragen.

Wie ist der Stimmzettel aufgebaut - was findet sich in den jeweiligen Spalten? Es gibt bei der Bundestagswahl einen Stimmzettel pro Wähler. Oft wird er auch als Wahlzettel bezeichnet. Auf dem einen Wahlzettel dürfen zwei Kreuze gemacht werden.

Wen oder was wähle ich da in der jeweiligen Spalte? Der Stimmzettel für die Bundestagswahl enthält links die Liste der Bewerber des jeweiligen Wahlkreises in schwarz gedruckt und rechts die Landesliste mit den zur Wahl zugelassenen Parteien sowie die Namen der Bewerber. Mit der Erststimme gibt es ein Kreuz für einen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis. Die Person, die dabei die meisten Stimmen holt, erhält automatisch einen Sitz im Bundestag. Mit dem Kreuz für die Zweitstimme kann sich der Wähler für eine Partei entscheiden. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viel Prozent der Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.

Wie viele Kreuzchen darf ich machen und wo? Wie kann es zur Ungültigkeit eines Stimmzettels kommen? Gewählt wird durch Ankreuzen je eines Kreises auf einer Liste. Kreuzt ein Wahlberechtigter mehr als einen Direktkandidaten und mehr als eine Partei an oder schreibt Anmerkungen auf den Stimmzettel, ist dieser ungültig. Kreuzt er mehr als einen Direktkandidaten, aber nur eine Partei an, so ist die Erststimme ungültig, die Zweitstimme aber gültig. Kreuzt er umgekehrt einen Direktkandidaten, aber mehr als eine Partei an, so ist die Erststimme gültig und die Zweitstimme ungültig.

Was darf ich im Wahlraum, was nicht? So sollte man sich verhalten: Reingehen, die Wahlbenachrichtigung, den Personalausweis oder Reisepass bereithalten und den freundlichen Damen und Herren des Wahlvorstands zeigen. Diese überreichen dem Wähler nach Abgleich mit dem Wählerverzeichnis den Stimmzettel. Dann in eine freie Wahlkabine gehen, wählen (Kreuze machen), den Wahlzettel einmal oder zweimal falten und zur Wahlurne gehen, die meist vor dem Tisch des Wahlvorstands steht. Dort den Wahlzettel einwerfen – fertig! Bei Fragen bitte an die Damen und Herren vom Wahlvorstand wenden.


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