
Aus dem Bundesverkehrsministerium heißt es: Das Baurecht ist auf den Weg gebracht - und das bedeutet: Für den Neubau der Brücke ist kein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Wirtschaft erleichtert
Der Hauptgeschäftsführer der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (kurz: SIHK) Ralf Geruschkat, sagt:
„Die Unternehmen sind erleichtert, dass es endlich eine greifbare Entscheidung gibt, um das Drama rund um die Rahmedetalbrücke zu beschleunigen."
Und er fordert, dass das Ziel, die Bauzeit "5 Jahre minus X" konsequent weiter zu verfolgen. Geruschkat möchte als ersten Schritt, dass die marode A 45 Brücke schnellstmöglich gesprengt wird.
Immer noch kein Termin für Brückensprengung
„Wir haben das in intensiven Verhandlungen und Gesprächen erreicht", sagte Bundesverkehrsminister Wissing. Demnach hat der Neubau der Talbrücke Rahmede höchste Priorität. Sämtliche Planungs- und Abstimmungsprozesse finden parallel statt, heißt es: Dazu zählen das Vergabeverfahren für den Neubau und die Vorbereitungen für die Sprengung der alten Brücke. Hier nennt das Ministerium allerdings noch immer keinen konkreten Termin.