
© Verbraucherzentrale NRW
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Darauf weist die Verbraucherzentrale in Iserlohn hin. Ab jetzt schicken die Arztpraxen die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit online an die Kassen. Die Vorlagepflicht beim Arbeitgeber bleibt allerdings bis Juli 2022 bestehen. Wer länger als drei Tage krankheitsbedingt ausfällt, muss die Bescheinigung zunächst weiter in Papierform vorlegen. Durch den direkten Kommunikationsweg zwischen Praxen und der Kasse soll in Zukunft der Krankengeldanspruch gesichert und Bürokratiekosten reduziert werden.
Weitere Infos unter: iserlohn@verbraucherzentrale.nrw oder www.verbraucherzentrale.nrw.
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