Wegen gefährlicher Körperverletzung hinter Gittern

Im Prozess gegen zwei Männer aus Werdohl ist ein Urteil gefallen.

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Es geht um eine Messerstecherei Mitte April vergangenen Jahres in Werdohl. Der 25-jährige Hauptangeklagte muss wegen gefährliche Körperverletzung für 4 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Eine Tötungsabsicht sah das Gericht allerdings nicht, obwohl ein Opfer so schwer verletzt wurde, dass es nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Das Verfahren gegen den gleichaltrigen Mitangeklagten wurde gegen eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro eingestellt.

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