
© Märkischer Kreis
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Ein Beispiel aus 2022: Kleinere Bäche, aber auch mehrere Flüsse wie etwa die Hönne wiesen entweder sehr niedrige Pegelstände auf, oder fielen aufgrund der langen Dürre teilweise trocken.
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Abpumpen verboten
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Von dem Verbot sind Bäche, Gräben, Flüsse und natürliche Seen im Märkischen Kreis betroffen. Die Verfügung tritt heute in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. November. Verboten ist demnach die Entnahme von Wasser mittels fahrbarer Behälter, Pump- oder Saugvorrichtungen.
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Verbot gilt für Flüsse, Bäche und Gräben
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Aufgrund der bereits von der Bezirksregierung Arnsberg erlassenen Allgemeinverfügung für die Flüsse Ruhr und Lenne gilt dieses Verbot an allen Oberflächengewässern im Kreis. Verstöße gegen das Verbot sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. / Frk
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