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Wasserentnahmeverbot in Südwestfalen ausgeweitet
© Symbolbild: Märkischer Kreis
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Wasserentnahmeverbot in Südwestfalen ausgeweitet

Ab heute (15.07.) ist es im gesamten Regierungsbezirk Arnsberg verboten, Wasser aus der Ruhr, der Lenne und der Sieg zu pumpen. Grund sind extrem niedrige Pegelstände.

Veröffentlicht: Mittwoch, 15.07.2026 05:28

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Verbot gilt unter anderem für Ruhr, Lenne und Sieg

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Wegen der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirksregierung Arnsberg eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ab Mittwoch, den 15. Juli, ist es strengstens untersagt, Wasser aus der Ruhr, der Lenne und der Sieg abzupumpen. Die Pegelstände befinden sich laut der Behörde bereits unterhalb des mittleren Niedrigwassers. Wer dennoch unrechtmäßig Wasser entnimmt, riskiert ein Bußgeld. Die Allgemeinverfügung setzt den sonst üblichen Gemein- und Anliegergebrauch an den Flüssen außer Kraft. Da sich die Lebensraumbedingungen für die Flora und Fauna im Wasser bei fallenden Pegeln stark verschlechtern, ist ein solches behördliches Eingreifen aus Gründen des Umweltschutzes dringend geboten. Der Märkische Kreis hatte bereits in der vergangenen Woche verboten, Wasser aus Flüssen und Seen abzupumpen -

die Bezirksregierung Arnsberg hat das Wasserentnahmeverbot jetzt auf ihren gesamten Zuständigkeitsbereich ausgeweitet.

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Gartenbewässerung mit Flusswasser ist untersagt

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Das Verbot betrifft alle Anlieger, die bislang Flusswasser für private oder gewerbliche Zwecke genutzt haben. Das schließt auch Besitzer von Privatgärten ein. Das sinkende Wasser gefährdet zunehmend den Lebensraum für Fische und andere Gewässerorganismen. Mit dem Verbot reagiert die Bezirksregierung frühzeitig auf die trockenen Wetterprognosen der kommenden Wochen. Einige wenige Ausnahmen bleiben bestehen: Das Tränken von Vieh sowie das reine Schöpfen von Wasser mit kleinen Handgefäßen ist weiterhin erlaubt. Die aktuelle Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 30. November 2026 befristet.

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