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Wasserentnahme aus Flüssen im Märkischen Kreis untersagt
© Radio MK
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Wasserentnahme aus Flüssen im Märkischen Kreis untersagt

Ab heute (09.07) darf kein Wasser mehr aus der Ruhr und der Lenne entnommen werden. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich auch in unseren Flüssen niedrige Wasserstände eingestellt.

Veröffentlicht: Sonntag, 09.07.2023 07:19

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Pegelstände im Märkischen Kreis unterhalb des mittleren Niedrigwassers

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Trotz der kürzlich erfolgten Niederschläge befinden sich die Pegelstände der Flüsse Ruhr und Lenne weiterhin unterhalb des mittleren Niedrigwassers. Dies führt zu einer besorgniserregenden Situation, da die Wasserstände teilweise kritische Werte erreichen.

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Bezirksregierung Arnsberg verhängt Wasserentnahmeverbot

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Aufgrund dieser Situation hat die Bezirksregierung Arnsberg entschieden, ab kommenden Sonntag die Entnahme von Wasser aus unseren heimischen, größeren Flüssen zu verbieten. Dieses Verbot gilt nicht nur für größere Wassermengen, sondern auch für kleinere Rationen, die für die Bewässerung von Privatgärten verwendet werden. Es ist jedoch weiterhin erlaubt, Wasser zum Tränken von Vieh oder zum Füllen von Handgefäßen zu entnehmen.

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Wasserentnahme aus Flüssen im Märkischen Kreis untersagt
© Märkischer Kreis
Auch die Hönne, ein Nebenfluss der Ruhr, trocknete vergangenes Jahr fast komplett aus.
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Besorgniserregende Situation an Lenne und Ruhr

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Die Bezirksregierung Arnsberg begründet diese Entscheidung auch mit den vorhergesagten Wetterbedingungen für die nächsten Wochen. Sinkende Wasserstände führen zu einer Verschlechterung der Lebensraumbedingungen für Fische, Krebse und andere Lebewesen in den Flüssen. Um ihre Lebensräume zu schützen und ihre Existenz zu erhalten, ist es daher erforderlich, die Wasserentnahme einzuschränken. Das Wasserentnahmeverbot für Ruhr und Lenne gilt voraussichtlich bis Ende November. Diese Maßnahme ist notwendig, um die ökologische Balance unserer Flüsse zu erhalten und den Lebensraum für die heimische Tierwelt zu schützen. Es ist wichtig zu beachten, dass Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot im Einzelfall mit einem Bußgeld geahndet werden können. / ChS

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Wasserentnahme aus Flüssen im Märkischen Kreis untersagt
© Ruhrverband
Der Pegel der Ruhr ist auch ausschlaggebend für die vielen Nebenflüsse im Märkischen Kreis.
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