Was am Sprengtag in LS zu beachten ist
Veröffentlicht: Freitag, 05.05.2023 12:12
Am 7. Mai um 12 Uhr wird die Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid gesprengt.

Viele Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider fiebern diesem Moment entgegen. Die Stadt Lüdenscheid hat vor Sprengung noch einmal die wichtigsten Infos und Regelungen zusammengefasst.
Diese Bereiche dürfen nicht betreten werden
Sperrbereich 1: In einem direkten Radius von etwa 200 Metern rund um die Talbrücke Rahmede gilt am 7. Mai ab 9 Uhr zum Schutz für Leib und Leben ein absolutes Betretungsverbot. Der gesamte Bereich wird durch eine Menschenkette des Technischen Hilfswerks (THW) abgesichert.
Der Sperrbereich ist in der angefügten Karte gelb schraffiert dargestellt
Sperrbereich 2: Ein Betretungsverbot gilt am 7. Mai auch in den beiden Bereichen, die eine Zufahrt zum Sperrbereich 1 bieten. Das sind zwei Bereiche an der Altenaer Straße: von Lüdenscheid kommend vom Abzweig „Im Grund“ bis zum Beginn des Sperrbereichs und aus Richtung Altena kommend vom Abzweig Rathmecker Weg bis zum Beginn des Sperrbereichs 1. Die Bereiche sind in der Karte rot eingezeichnet. Ausgenommen von dem Verbot sind nur Personen, die eine offizielle Zugangsberechtigung besitzen.
Flugverbot für Drohnen
Über der Talbrücke selbst gilt am Tag der Sprengung in der Zeit von 8 bis 14 Uhr ein Verbot für Drohnen. Ausgenommen sind nur akkreditierte Pressevertreter*innen. Darüber hinaus ist das Umland rund um die Talbrücke – abgesehen von den Wohngebieten – weitestgehend Landschaftsschutzgebiet. Dort ist es grundsätzlich verboten, Drohnen fliegen zu lassen.
Straßensperren am Sprengtag
Damit Feuerwehr und Rettungskräfte am Sprengtag bei einem Einsatz möglichst freie Fahrt haben, richtet die Stadt Lüdenscheid ab circa 6 Uhr zusätzliche Straßensperren ein. Für die Straßensperren gilt: Dort haben Anwohner freie Einfahrt, genauso wie Mitarbeitende von Pflegediensten und weitere Personen, die Aufgaben für die öffentliche Daseinsvorsorge erfüllen. Alle anderen dürfen nicht in die Bereiche einfahren, sie aber zu Fuß betreten.
Diese Bereiche sind für den motorisierten Verkehr gesperrt:
- Auf Altenaer Gebiet: Sperrung der L530 hinter dem Abzweig Hemecker Weg in Fahrtrichtung Lüdenscheid
- Fuelbecker Straße: Ab der Brücke über die A45 / in Höhe Gaststätte „Nanni’s Kirchhahn“ in Fahrtrichtung Altena – die Sperrung wird bereits im Kreisverkehr Buschhauser Weg angekündigt.
- Claudiusstraße: Einfahrt zum Dickenberg vom Kreisverkehr Lüdenscheid-Nord
- Römerweg: Zufahrt von der L692 (Zubringer Lüdenscheid-Nord), von den Kreuzungen Amphop und Gielster Stück
- Im Wiesental: Zufahrt vom Kreisverkehr am Freisenberg / Kerkhagen
- Im Grund: ab der Kreuzung Kerkhagen in Richtung Altenaer Straße
- Brockhauser Weg: Hinter dem Abzweig „McDonald‘s/ Rewe“ in Fahrtrichtung Altenaer Straße
- Altenaer Straße: Ab dem Lennekreuz in Fahrtrichtung Altena
Halteverbote rund um Ausfahrt Lüdenscheid-Nord
An der L692 – dem Zubringer zur Autobahnauffahrt Lüdenscheid-Nord – ist am Sprengtag ein Halteverbot eingerichtet. Dieses gilt sowohl vom Kreisverkehr bis zur Heedfelder Straße, als auch einige hundert Meter in Fahrtrichtung Nachrodt-Wiblingwerde. „Sprengtouristen“ sollten es sich also gut überlegen, ob sich die Anreise lohnt, denn von einem Parkplatz kann es ein weiter Fußmarsch bis zu einem Aussichtspunkt mit Blick auf die Brücke sein.
Geänderte Strecke der Bedarfsumleitung
Die Strecke der Bedarfsumleitung muss durch die Sperrung der Altenaer Straße und der Straße Im Grund verlegt werden. Sie führt am 7. Mai in der Zeit von 6.30 bis 14 Uhr von Lüdenscheid-Nord kommend über die Heedfelder Straße bis zur Kreuzung am Kreishaus und von dort aus über die Rahmedestraße in Richtung Lennestraße – und umgekehrt.
Bürgertelefon am Sprengtag
Das Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid schaltet am Sprengtag in der Zeit von 8 bis circa 14 Uhr ein Bürgertelefon. Dieses ist unter der Rufnummer 02351/17-1100 zu erreichen.
Beim Bürgertelefon melden können sich alle Personen, die ordnungsbehördliche Anliegen im Zusammenhang mit der Sprengung haben. Melden kann man dort zum Beispiel zugeparkte Rettungs-wege oder Zufahrten. Genauso sind Rückfragen zur Evakuierung oder Ähnliches möglich.
Die Allgemeinverfügung zur Sprengung der Talbrücke Rahmede am 7. Mai inklusive einer Karte der Sperrbereiche I und II steht unter www.luedenscheid.de im Bereich Öffentliche Bekanntmachungen 2023 zum Download bereit.
https://www.luedenscheid.de/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen/2023/bekanntmachungen-2023.php