
© Radio MK
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Das Springen von Brücken oder ähnlichem in die Talsperren des Ruhrverbands ist gesetzlich verboten. Der Verband weist darauf hin, dass eine Stelle, die vielleicht gestern noch tief genug war, heute oder morgen wegen des schwankenden Wasserspiegels schon zu flach sein kann. Sicheren Wasserspaß dagegen bieten die ausgewiesenen Badestellen an Möhne-, Henne-, Sorpe-, Bigge- und Listertalsperre. Und zwar ohne dabei sich selbst oder andere in Lebensgefahr zu bringen.
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