
Parteien in Lüdenscheid können noch bis Montag (28.3.) bei der Stadt das gebührenfreie Anbringen von Wahlplakaten an Laternenmasten im Stadtgebiet beantragen.
Die Standorte werden dann vier Tage später nach dem "Prinzip der abgestuften Chancengleichheit" ausgelost. Im Anschluss informiert die Stadt dann alle Parteien schriftlich darüber, an welchen Laternenmasten sie ihre Wahlplakate anbringen dürfen. Jeder Laternenmast ist mit einer Nummer gekennzeichnet.
„Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“ bedeutet:
⦁ Jede Partei, die bei der Stadt Lüdenscheid fristgerecht einen Antrag gestellt hat, bekommt pro Wahlbezirk mindestens einen Laternenmast zu gelost.
⦁ Anspruch auf weitere Standorte haben alle Parteien, die im Landesparlament eine Fraktion stellen.
⦁ Außerdem dürfen die beiden Parteien, die bei der vergangenen Landtagswahl die meisten Stimmen geholt haben, weitere Laternenmasten mit Wahlwerbung versehen.
Parteien können ihren Antrag formlos an Petra Hüttemeister vom Fachdienst Bauservice der Stadt Lüdenscheid schicken: E-Mail: petra.huettemeister@luedenscheid.de Post: Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Bauservice, z.H. Petra Hüttemeister, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid. Wichtig: Antragsteller müssen ihre gesamten Kontaktdaten – Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse – sowie ihre Parteizugehörigkeit angeben. Außerdem muss diejenige Person namentlich benannt werden, die am Donnerstag, 31. März, an der Verlosung der Wahlplakat-Standorte teilnimmt. Die Lose werden ab 13 Uhr öffentlich im Ratssaal des Rathauses gezogen.