Vorteile für Geimpfte und Genesene

Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, dass es ab heute (03.05.) Erleichterungen für Corona-Geimpfte und genesene Menschen geben soll.

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Sie müssen sich jetzt bei "Click & Meet", im Zoo, bei zulässigen körpernahen Dienstleistungen oder in Schulen nicht mehr Testen lassen. Aber es gelten folgende Voraussetzungen: Ihr seid vollständig geimpft. Das bedeutet: ZWEI Mal! Und die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage her sein. Oder: Ihr habt Corona bereits durchgemacht. Dann gelten - grob gesagt - zwei Regeln: Ihr habt einen positiven PCR-Test aus dem Labor, der nicht älter als sechs Monate ist. Oder: Euer Test ist älter als sechs Monate, dann benötigt ihr zusätzlich noch eine Impfung. Wichtig: es muss ein PCR-Test aus dem Labor sein – andere sind nicht gültig.


Hier ist der genaue Wortlaut der Regeln:

Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,

2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder

3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Quelle: Land NRW


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