
© Symbolbild / Pixabay
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Vorsicht vor Vögeln beim Heckenschnitt
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Die Hecken und Büsche sollen nämlich nur bis Ende Februar abgeschnitten oder gerodet werden. Das ist - laut Bundesnaturschutzgesetz - auch rechtlich geregelt. In Hecken suchen häufig Vögel oder andere Tiere Lebensraum und Schutz.
Deshalb sollten Gartenliebhaber vor einem Pflegeschnitt prüfen, ob dort Vögel und Co. wohnen, heißt es vom Märkischen Kreis.
Auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt werden. Es ist nur erlaubt sie zu fällen, wenn es absolut nicht vermieden werden kann, zum Beispiel aus Gründen der Verkehrssicherung oder in Zusammenhang mit einer genehmigten Baumaßnahme.
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