Vorerst keine Erhöhung der Grundsteuer in Iserlohn

Der Rat der Stadt Iserlohn hat in einer jüngsten Sitzung beschlossen, vorerst keine Erhöhung der Grundsteuer umzusetzen. Alle Infos.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn wollte Entscheidung vertagen

Die Grundsteuer in Iserlohn wird zum kommenden Jahr vorerst doch nicht erhöht. Das entschied der Rat der Stadt am Abend auf Antrag der CDU- Ratsfraktion. Dieser Antrag wurde von der CDU-Ratsfraktion eingebracht und fand eine Mehrheit. Die Entscheidung über eine mögliche Erhöhung wurde aufgeschoben, und zwar bis zur Haushaltsplanung im kommenden März 2024.

Verwaltung der Stadt Iserlohn will deutliche Erhöhung

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen die Gundsteuer von 496 Punkten auf 682 Punkte zu erhöhen. Bislang lag Iserlohn mit dem Hebesatz noch unter dem Landesschnitt - mit einer Erhöhung aber deutlich darüber. Die bevorstehenden Haushaltsberatungen im März werden somit entscheidend dafür sein, wie sich die Grundsteuer in Iserlohn in Zukunft entwickeln wird. Während die Entscheidung über eine Erhöhung der Grundsteuer vertagt wurde, soll die Erhöhung für Abfallgebühren kommen. Auch das wurde im Rat der Stadt besprochen und beschlossen.

Wer die Grundsteuer im Märkischen Kreis zahlen muss

Die Grundsteuer B ist eine Steuer für Grundstücke mit Gebäuden oder Baupotenzial. Sie wird auf das Eigentum an diesen Grundstücken erhoben. Die Grundsteuer B müssen nicht nur Grundstückseigentümer zahlen. Auch Mieter zahlen die Abgabe über die Nebenkostenabrechnung. Der Hebesatz schwankt zwischen Hürtgenwald im Kreis Düren (950 v.H.) und Verl im Kreis Gütersloh (190 v.H.) um 760 Punkte.Von den 16 Kommunen mit Sätzen unter 400 v.H. gehören nur vier zum Rheinland. Heimbach (900 v.H.), Nörvenich, Witten, Altena (jeweils 910 v.H.), Bönen (940 v.H.) und Hürtgenwald gehören zu den Kommunen mit den höchsten Sätzen in Westfalen-Lippe bzw. dem Rheinland. (Quelle: Statistik LWL)