
© Ulrike Regus/Märkischer Kreis
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Märkischer Kreis berät bei Fragen
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Hecken und Gehölze dürfen wegen des Vogelschutzes ab sofort bis September nicht mehr geschnitten werden. Auf das entsprechende Bundesnaturschutzgesetz hat der Märkische Kreis jetzt noch mal extra hingewiesen. Nur schonende Pflege- und Formschnitte sind demnach in dieser Zeit zulässig. Fragen beantwortet der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises.
Telefon 02351 966 6400 und 6379. (frk)
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