
Vogelgrippe: Risiko für Geflügelbestände im Märkischen Kreis steigt
In Deutschland und Nordrhein-Westfalen mehren sich aktuell Fälle der Vogelgrippe. Auch im Märkischen Kreis besteht ein erhöhtes Risiko, dass die hochansteckende Geflügelpest durch Zugvögel eingeschleppt wird, auch wenn es bisher noch keinen bestätigten Fall im Kreisgebiet gibt. Das Veterinäramt des Märkischen Kreises ruft daher Geflügelhalter und die Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit auf.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter im MK
Geflügelhaltungen, auch Hobby- und Kleinsthaltungen, müssen dem Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet sein. Das Veterinäramt empfiehlt allen Haltern, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um die Tiere bestmöglich zu schützen. Deshalb darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Oberflächenwasser darf nicht als Tränkwasser genutzt werden. Futter, Einstreu und Arbeitsgeräte sollten so gelagert werden, dass sie nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Bei ungewöhnlichen Tierverlusten oder Krankheitsanzeichen ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen. Der letzte bekannte Fall der Vogelgrippe im Märkischen Kreis war Mitte April diesen Jahres bei einer toten Stockente in Nachrodt-Wiblingwerde festgestellt worden.
Meldung von verendeten Wildvögeln
Das Veterinäramt bittet die Bevölkerung zudem um Mithilfe bei der Meldung von verendeten Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln wie Gänsen, Schwänen und Enten sowie Greifvögeln. Entdeckte Tiere sollten nicht berührt oder bewegt werden. Stattdessen sollten Funde dem Veterinäramt gemeldet werden.
Hintergrund: Vogelgrippe in NRW
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das Risiko des Auftretens der Geflügelpest derzeit bundesweit als „hoch“ eingestuft. In Nordrhein-Westfalen sind in diesem Herbst bereits mehrere Fälle bestätigt worden, unter anderem bei Wildgänsen in Essen und Duisburg sowie einem Kranich im Kreis Soest. Ein besonderes Risiko für Menschen besteht laut FLI nicht. Lebensmittel aus betroffenen Betrieben gelangen nicht in den Handel. Durchgegarte Geflügelprodukte gelten als unbedenklich, da das Virus hitzeempfindlich ist.