Vogelgrippe bei vier Wildgänsen in Letmathe festgestellt
Veröffentlicht: Dienstag, 06.02.2024 08:40
Im Märkischen Kreis ist die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - festgestellt worden. Und zwar bei vier im Volksgarten Iserlohn-Letmathe tot aufgefundenen Wildgänsen.

Vier Fälle in Iserlohn-Letmathe
Vier Wildgänse wurden tot im Volksgarten in Iserlohn-Letmathe aufgefunden. Jetzt wurde bei den Tieren die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - festgestellt. Das Virus wurde mittlerweile amtlich bestätigt. Bei toten Wildvögeln wird jetzt verstärkt auf diese Krankheit hin untersucht - laut Kreisverwaltung sind derzeit weitere Maßnahmen zunächst nicht notwendig. Geflügelhalter sollten in nächster Zeit allerdings verstärkt auf Sicherheit ihrer Betriebe achten - das gilt auch für Hobbyhalter.
Tote Tiere nicht anfassen
Der Fund toter Wildvögel kann beim Veterinär- oder beim Ordnungsamt gemeldet werden. Verendete oder krank wirkende Tiere sollten allerdings weder berührt oder eingesammelt werden. Wenn tote Vörgel auf einem Privatgrundstück gefunden werden, können sie mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Entsorgung zum Beispiel einer Plastiktüte etc.) eingesammelt und im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Der Kontakt von Haustieren (vor allem Hunde, Katzen) zu toten oder sterbenden Wildvögeln sollte ebenfalls verhindert werden. Haltern von Geflügel wird geraten, verstärkt auf die Biosicherheit in ihren Tierhaltungen zu achten. Dies bedeutet vor allem, den Kontakt der gehaltenen Tiere zu Wildvögeln möglichst zu unterbinden. Ausführliche Hinweise zum richtigen Umgang mit dieser Thematik findet ihr HIER.
Das steckt hinter der Geflügelpest
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine Viruserkrankung des Geflügels. Sie befällt vor allem Wildvögel, Ziervögel und Geflügel in Tierhaltung. Hier ist hauptsächlich das Wirtschaftsgeflügel (Hühner, Puten, Enten und Gänse) betroffen. Die Vogelgrippe ist eine bereits seit mehr als 100 Jahren bekannte Erkrankung, die von Grippeviren (Influenza-A-Virus) verursacht wird. Bei diesem Virustyp gibt es 16 Unterarten (so genannte H-Subtypen), die alle Vögel infizieren können. Es gibt stark krankmachende und weniger krankmachende Grippeviren. Nur die hochpathogenen Viren führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI. Diese schweren Ausbrüche werden vor allem durch die mit H5 und H7 bezeichneten Subtypen verursacht. In der Natur gibt es bei Wassergeflügel vor allem niedrig pathogene Varianten, an denen die Tiere nicht sterben. Daher stellen vor allem die Wildpopulationen der verschiedenen Wassergeflügelarten ein natürliches Reservoir für das Virus dar. Allerdings können sich die Viren spontan verändern (mutieren) und zu hochpathogenen Formen werden, die sich schnell weiterverbreiten und so zu einer Tierseuche werden. Von besonderem Interesse bei einem Seuchengeschehen ist dabei das Wirtschaftsgeflügel. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Andere Tiere als Vögel sind in der Regel nicht betroffen. Allerdings gab es in Asien in 2003 durch Virusmutationen erstmals Infektionen mit dem Erregertyp H5N1 bei Menschen, welche intensiven Kontakt zu erkranktem Nutzgeflügel hatten. Weltweit sind seitdem rund 850 Menschen an diesem besonderen Untertyp der Vogelgrippe erkrankt. Aufgrund der möglichen Übertragung der Viren auf den Menschen unterliegt die Vogelgrippe einer ständigen Überwachung (Monitoring) durch die zuständigen Behörden. Dies beinhaltet auch eine routinemäßige Untersuchung von tot oder sterbend aufgefundenen Wildvögeln auf ein mögliches Vorhandensein des Influenza-A-Virus. Das Friederich-Löffler-Institut wertet die dadurch erhobenen Daten laufend aus und stellt die Ergebnisse in Form von Risikoeinschätzungen zur Verfügung. Daher ist bekannt, dass seit einigen Jahren das Influenza-A-Virus in verschiedenen Varianten in der europäischen Wildvogelpopulation weit verbreitet ist und auch immer wieder für Ausbrüche der Geflügelpest bei Geflügel in Tierhaltungen sorgt. (Quelle: Stadt Iserlohn)