
Verwaltungsgericht bremst Wolf-Abschuss aus
Der Wolf „Milan“ im Nachbarkreis Olpe darf vorerst nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Tötung per Eilentscheidung gestoppt und damit einer Klage einer Naturschutzorganisation zunächst stattgegeben.
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2026 06:32
Gericht stoppt Abschuss im Kreis Olpe
Der Wolf „Milan“ oder ein vergleichbarer männlicher adulter Wolf darf vorerst nicht getötet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg mit Beschluss vom 16. Juni 2026 entschieden. Damit ist eine zuvor erteilte jagdrechtliche Genehmigung des Kreises Olpe zunächst gestoppt. Die Erlaubnis bezog sich auf vier Reviere im Kreisgebiet. Ziel der Genehmigung war es nach Angaben des Kreises, landwirtschaftliche Schäden abzuwenden.
Eilverfahren nach Klage einer Naturschutzorganisation
Gegen die Genehmigung hatte eine Naturschutzorganisation Klage eingereicht. Außerdem läuft dazu ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Die 8. Kammer des Gerichts hat noch am selben Tag einen sogenannten Hängebeschluss erlassen. Das bedeutet, dass die umstrittene Genehmigung bis zu einer weiteren Entscheidung im Eilverfahren nicht vollstreckt werden darf. Der Abschuss ist damit vorerst ausgesetzt.
Hintergrund zur Entscheidung um Wolf „Milan“
Nach Angaben aus dem Verfahren geht es um den Wolfsrüden GW1896m „Milan“ oder einen vergleichbaren männlichen adulten Wolf. Der Kreis Olpe hatte die Jagd auf das Tier genehmigt, um weitere Schäden in der Landwirtschaft zu verhindern. In der Region wird der Wolf für zahlreiche Nutztierrisse verantwortlich gemacht. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht aber noch aus. Bis dahin bleibt die Tötung des Tieres zunächst untersagt.
Beschwerde gegen den Beschluss noch möglich
Der aktuelle Beschluss ist noch nicht das letzte Wort in dem Verfahren. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Erst danach oder nach einer weiteren Entscheidung im Eilverfahren wird klar sein, wie es in dem Fall weitergeht. Der Hängebeschluss dient laut Gericht dazu, vollendete Tatsachen zu verhindern. Damit soll sichergestellt werden, dass vor einer gerichtlichen Prüfung keine unumkehrbare Entscheidung umgesetzt wird.