Vertragslaufzeiten müssen kürzer werden

Gute Nachrichten für Verbraucher: Verträge für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios dürfen in der Regel jetzt nur noch maximal ein Jahr laufen.

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Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Verbraucherzentralen in Iserlohn und Lüdenscheid begrüßen das, denn: Nach einer Umfrage war bislang jeder Vierte von ungewollten Vertragsverlängerungen betroffen. Längere Verträge sind nur dann noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auf einen Ein-Jahres-Vertrag hingewiesen wird - der darf dann maximal 25 Prozent teurer sein. Verträge, die sich automatisch verlängern, sind monatlich kündbar - und im Internet muss es künftig einen Kündigungsbutton geben, damit Verträge auch dort ganz einfach gekündigt werden können.

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