
Zuvor hatte es einzelne Veranstaltungen von Glaubensgemeinschaften gegeben, bei denen sich deutlich mehr als 100 Personen getroffen hatten. Deshalb ist ab heute die Teilnehmerzahl von Gottesdiensten, Trauerfeiern oder Trauungen auf maximal 100 Personen beschränkt - außerdem dürfen diese Veranstaltungen nicht länger als eine Stunde dauern. Gerade auch weil die Corona-Infektionen in den Glaubensgemeinschaften zugenommen haben, weist die Stadt Meinerzhagen erneut auf den geltenden Mindestabstand, die Maskenpflicht, die Kontaktdatenerfassung und den Verzicht auf Gesang hin. Die schärferen Maßnahmen sind mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgesprochen. Bei entsprechendem Verdacht wollen die Ordnungsbehörden auch innerhalb der Gemeinderäume die Einhaltung der neuen Regeln kontrollieren.