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Verkehr Lüdenscheid: Regeln für Innenstadt verschärft
© Caroline Unger
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Verkehr Lüdenscheid: Regeln für Innenstadt verschärft

Die Stadt Lüdenscheid hat die rechtliche Grundlage für das Befahren von Rathaus- und Sternplatz verändert, um Fußgängern und Radfahrern mehr Sicherheit zu geben. Seit Dezember gelten neue Regeln, die Ordnungsamt und Polizei bessere Kontrollmöglichkeiten bieten.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.01.2026 09:58

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Lüdenscheid: Innenstadt den Fußgängern gewidmet

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Lüdenscheid sorgt für mehr Sicherheit in der Innenstadt: Die Stadt hat eine neue rechtliche Grundlage für die Nutzung von Rathaus- und Sternplatz geschaffen. Durch die seit 26. Dezember gültige Widmung können Verstöße gegen Verkehrsregeln künftig einfacher geahndet werden. Trotz der bisherigen Ausweisung als Fußgängerzone kam es auf den Plätzen immer wieder zu einem hohen Aufkommen an motorisiertem Verkehr.

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Alte Regeln für Lüdenscheids Innenstadt: Feste Zeiten für Lieferverkehr

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Seit dem 26. Dezember 2025 ist die offizielle Widmung der Flächen rechtskräftig. Die Regeln, die in diesen Bereichen gelten, sind nicht neu. Fußgänger und Radfahrende dürfen die Bereiche jederzeit ohne Einschränkungen nutzen. Für Radfahrende gilt Schrittgeschwindigkeit, bei räumlicher Enge oder dichtem Fußgängerverkehr ist abzusteigen. Anderer Fahrzeugverkehr ist grundsätzlich verboten, wenn keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt. Für den Lieferverkehr gelten feste Zeitfenster (Vormittags von 6 bis 11 Uhr sowie abends von 19 bis 21 Uhr). Alle Fahrten, die nicht unter den klassischen Lieferverkehr fallen, benötigen zwingend eine Ausnahmegenehmigung. Dies betrifft Handwerker und weitere Dienstleister, Taxen oder auch Krankenfahrten.

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Lüdenscheid macht Ernst: Verkehr raus aus der Innenstadt

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Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Menschen, die sich zu Fuß oder mit dem Rad in der Innenstadt bewegen. Die Stadt reagiert damit auf Beschwerden über zu viel motorisierten Verkehr in den eigentlich verkehrsberuhigten Bereichen. Durch die neue Rechtslage können Verstöße künftig konsequenter geahndet werden. Die Regeln selbst sind nicht neu - bisher galten sie bereits durch Verkehrszeichen. Die formelle Widmung schafft jedoch eine klarere rechtliche Basis.

"Ziel dieser Neuregelung ist es, den übermäßigen Fahrzeugverkehr auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren." - erklärt die Stadtverwaltung den Hintergrund der Maßnahme

Die entsprechende Bekanntmachung wurde bereits am 26. November 2025 veröffentlicht und ist seit dem 26. Dezember 2025 rechtlich bindend. Die Stadt erwartet positive Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. Weniger Verkehr bedeutet mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, weniger Lärm und Abgase sowie eine angenehmere Atmosphäre zum Einkaufen und Verweilen.

Hier geht's zum Übersichtplan über die Regelungen für den Fußgänger- und Radverkehr in der Innenstadt. 

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